Vorsorge
Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind genau festgelegt. Die Ergebnisse werden im Mutterpaß festgehalten, so daß sie für jeden Arzt oder jede Hebamme, die die Schwangere betreut, nachzulesen sind. Diesen Mutterpaß sollten Sie während der Schwangerschaft bei sich tragen.
Der Mutterpaß wird ausgestellt, sobald im Ultraschall eine Kind dargestellt werden kann, und man auch den Herzschlag des Kindes sieht.
Am Anfang der Schwangerschaft werden einige Blutuntersuchungen gemacht: Blutgruppe, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität, Test auf Lues und HIV (mit Einverständnis der Schwangeren). Der Test auf Immunität von Toxoplasmose, Windpocken und Ringelröteln kann auch sinnvoll sein, wird aber von der GKV nicht bezahlt. Eine Untersuchung der Schilddrüsenwerte sollte beim Hausarzt durchgeführt werden. Außerdem wird vom Muttermund ein Abstrich zum Ausschluß einer Chlamydieninfektion entnommen, und auch ein PAP-Abstrich, wenn die letzte Krebsvorsorge schon länger zurück liegt.
Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird das Gewicht festgestellt, der Blutdruck gemessen, der Hb-Wert im Blut bestimmt und der Urin untersucht. Außerdem wird der Muttermund untersucht und der Scheiden-pH gemessen - Veränderungen hier können auf die Gefahr einer Frühgeburt hinweisen.
Ultraschalluntersuchungen werden 3x in der Schwangerschaft durchgeführt: um die 10. SSW, die 20. SSW und die 30. SSW. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft von der GKV nicht bezahlt.
Um die 27. SSW erfolgt die Wiederholung des Antikörpersuchtests. Patientinnen mit einem negativen rh-Faktor erhalten nach Vorliegen des Ergebnisses ihre Rhesus-Immunisierung. Der Test auf Hepatitis-B erfolgt ab der 32. SSW.
Ein Screening auf Schwangerschafts-Diabetes wird allen Schwangeren in der 24. - 28. SSW empfohlen. Ein erhöhtes Risiko besteht für Frauen... ...mit familiärer Belastung (Geschwister oder Eltern mit Altersdiabetes) ...die bereits ein Kind mit einem Gewicht > 4500g geboren haben ...die bereits in einer früheren Schwangerschaft einen Schwangerschafts-Diabetes entwickelt haben ...die einen BMI > 30 haben und/oder in der Schwangerschaft vermehrt an Gewicht zugenommen haben.
Einige GKV haben Vorsorge-Programme in denen in der Schwangerschaft regelmäßig der Blutzucker beim Hausarzt kontrolliert wird. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Von vielen Praxen wird vor der Geburt (36. - 38. SSW) einen Abstrich von Scheide und Enddarm zum Ausschluß von B-Streptokokken angeboten. Der Grund hierfür ist, daß bei einer Besiedlung mit B-Streptokokken eine Infektion des Neugeborenen während der Geburt stattfinden kann, die zu einer gefährlichen Neugeborenen-Sepsis führen kann. Werden im Abstrich B-Streptokokken festgestellt, wird während der Geburt ein Antibiotikum gegeben, um eine Ansteckung zu verhindern. Bei einem geplanten Kaiserschnitt ist dieser Test nicht nötig. Der Test wird von der GKV nicht bezahlt.
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