Vorsorgeuntersuchungen
Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind genau festgelegt. Die Ergebnisse werden im Mutterpaß festgehalten, so daß sie für jeden Arzt oder jede Hebamme, die die Schwangere betreut, nachzulesen sind. Diesen Mutterpaß sollten Sie während der Schwangerschaft bei sich tragen.
Der Mutterpaß wird ausgestellt, sobald im Ultraschall ein Kind dargestellt werden kann, und man auch den Herzschlag des Kindes sieht.
Am Anfang der Schwangerschaft werden einige Blutuntersuchungen gemacht: Blutgruppe, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität (wenn keine Impfung vorliegt und er noch nicht bekannt), Tests auf Lues und HIV (mit Einverständnis der Schwangeren).
Ein Test auf Immunität von Toxoplasmose, Windpocken, CMV und Ringelröteln kann auch sinnvoll sein, wird aber von der GKV nicht bezahlt. Eine Untersuchung der Schilddrüsenwerte sollte beim Hausarzt durchgeführt werden.
Außerdem wird eine Urinuntersuchung auf Chlamydien durchgeführt und ein PAP-Abstrich vom Muttermund entnommen, wenn die letzte Krebsvorsorgeuntersuchung schon länger her ist .
Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird das Gewicht festgestellt, der Blutdruck gemessen, der Hb-Wert im Blut bestimmt und der Urin untersucht. Außerdem wird der Muttermund untersucht und der Scheiden-pH gemessen - Veränderungen hier können auf die Gefahr einer Frühgeburt hinweisen.
Ultraschalluntersuchungen werden 3x in der Schwangerschaft durchgeführt: um die 10. SSW, die 20. SSW und die 30. SSW. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft von der GKV nicht bezahlt.
Ab der 25. SSW wird ein Screeningtest auf Gestationsdiabetes empfohlen, der seit April 2012 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien ist. Sollte dieser Test auffällige Werte ergeben, muß ein sog. oraler Glucose-Toleranz Test (=oGTT) durchgeführt werden, um einen Gestationsdiabetes zu bestätigen oder auszuschließen.
Ebenfalls ab der 25. SSW erfolgt die Wiederholung des Antikörpersuchtests. Patientinnen mit einem negativen rh-Faktor erhalten nach Vorliegen des Ergebnisses ihre Rhesus-Immunisierung.
Seit Juli 2021 kann der Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes bereits dem Blut der Mutter bestimmt werden. Diese Untersuchung kann zusammen mit dem 2. Antikörpertest erfolgen und ist bei rh neg Müttern eine Leistung der GKV.
Der Test auf Hepatitis-B erfolgt ab der 32. SSW.
Von vielen Praxen wird vor der Geburt (36. - 38. SSW) einen Abstrich von Scheide und Enddarm zum Ausschluß von B-Streptokokken angeboten. Der Grund hierfür ist, daß bei einer Besiedlung mit B-Streptokokken eine Infektion des Neugeborenen während der Geburt stattfinden kann, die zu einer gefährlichen Neugeborenen-Sepsis führen kann. Werden im Abstrich B-Streptokokken festgestellt, wird während der Geburt ein Antibiotikum gegeben, um eine Ansteckung zu verhindern. Bei einem geplanten Kaiserschnitt ist dieser Test nicht nötig. Der Test wird von der GKV nicht bezahlt.