Sterilisation
Frau
Bis 2000 wurde die Sterilisation der Frau von der GKV bezahlt, mittlerweile tut sie dies nur in Ausnahmefälle, wenn z.B. eine Schwangerschaft ein gesundheitliches Risiko für die werdende Mutter darstellt.
Bei der Sterilisation werden mittels einer Bauchspiegelung (OP in Vollnarkase) die Eileiter undurchgängig gemacht. Es bleibt ein Restrisiko von ca. 0,1%, daß der Körper diese Verbindung wieder herstellt. In diesem Fall ist das Risiko für Eileiterschwangerschaften erhöht.
Mann
Die Sterilisation des Mannes kann in lokaler Betäubung durchgeführt werden. Es werden dabei die Samenleiter unterbunden, so daß keine Spermien mehr ins Ejakulat gelangen können.
Die Sterilisation beim Mann wird vom Urologen durchgeführt und ebenfalls nicht von der GKV bezahlt.